Unsere Herstellergarantie für den trackle Sensor
Die trackle GmbH gewährt für jeden trackle Sensor eine freiwillige Herstellergarantie gemäß den folgenden Bedingungen:
1. Garantiedauer
Wir garantieren die Funktionsfähigkeit Ihres trackle Sensors für eine Dauer von 30 Monaten ab erster Kopplung des Sensors durch die Kundin.
2. Garantieumfang
Unsere Garantie umfasst die Funktionsfähigkeit des Sensors sowie dessen Freiheit von Material- und Verarbeitungsfehlern bei sachgemäßem Gebrauch und Pflege.
3. Gerätegebundene Garantie
Die Garantie ist gerätegebunden: Sie gilt für das konkrete Gerät, unabhängig davon, wer es nutzt oder besitzt. Ein Eigentums- oder Nutzerwechsel hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Garantie, sofern der trackle originalverpackt und ungenutzt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Garantieübertragung nicht möglich.
4. Einmaligkeit der Garantie
Die Garantie gilt einmalig für den Zeitraum von 30 Monaten. Sollte ein Garantiefall innerhalb dieses Zeitraums zum Austausch des Sensors führen, beginnt die Garantie nicht von Neuem, sondern endet mit Ablauf der ursprünglichen Frist.
5. Geltendmachung eines Garantiefalls
Bitte wende Dich im Garantiefall an unseren Kundenservice unter:
📧 info@trackle.de
📦 Bitte halten die Seriennummer des Sensors sowie einen Kaufnachweis bereit.
Die Entscheidung über Reparatur oder Austausch liegt bei der trackle GmbH. Ein Ersatzgerät unterliegt der ursprünglichen Garantiefrist.
6. Ausgeschlossene Fälle
Von der Garantie nicht umfasst sind:
- Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Sturz oder Öffnung des Geräts
- Schäden durch unsachgemäße Reinigung oder Aufbewahrung
- Normale Abnutzung sowie kosmetische Veränderungen
- Schäden infolge der Missachtung der Gebrauchsanweisung
7. Gesetzliche Rechte
Deine gesetzlichen Rechte, insbesondere Deine Gewährleistungsansprüche gemäß §§ 434 ff. BGB, bleiben von dieser Garantie unberührt und bestehen unabhängig davon.